Statuten des Vereins Welcome – We Care
 

1. Name und Sitz

Unter dem Namen Welcome – We Care besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Stäfa.

2. Ziel und Zweck

Der Verein setzt sich ein für die Würde und Rechte jener Menschen, die aus politischer und / oder existenzieller Not in der Schweiz Zuflucht suchen. Mit sozialen Projekten trägt er zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen bei, er fördert mit Freizeitaktivitäten und Lernprogrammen die Integration der Flüchtlinge / Asylbewerber; er setzt sich für soziale Gerechtigkeit ein und er kämpft gegen deren Ausgrenzung. Er leistet Unterstützung bei der Suche nach Arbeit oder beim Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Er informiert die Bevölkerung über seine Aktivitäten und über die Aspekte der schweizerischen Flüchtlingspolitik.

Der Verein ist gemeinnützig, politisch und konfessionell neutral und er verfolgt keinen Erwerbs- oder Selbsthilfezweck. Alle Arbeiten der Vereinsmitglieder für den oder im Verein erfolgen auf freiwilliger Basis und kostenlos.

3. Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die den Vereinszweck ideell oder operativ unterstützen.

Die Höhe des Jahresbeitrages für Einzel- und Kollektivmitglieder wird jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand ohne Angabe von Gründen.

Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Mitgliederbeiträge werden nicht rückerstattet.

4. Mittel und Haftung

Der Verein finanziert sich über die Jahresbeiträge der Mitglieder, Spenden von Einzelpersonen und Beiträgen von Institutionen.

Für die Verbindlichkeit des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

5. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie versammelt sich einmal jährlich zur ordentlichen Jahresversammlung. Weitere Versammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen oder wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder dies verlangt.

Die ordentliche Jahresversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

  • Wahl des Vorstandes und der Revisoren/innen
  • Abnahme des Tätigkeitsberichts, der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
  • Festsetzung der Mitgliederbeiträge
  • Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes bzw. der Mitglieder

Die Mitgliederversammlung beschliesst mit einfachem Mehr.

Die Einladungen werden spätestens zehn Tage vor der Mitgliederversammlung verschickt. Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens vier Wochen vor der Versammlung dem Vorstand einzureichen.

6. Vorstand

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach aussen. Er legt die strategischen Ziele fest und ist verantwortlich für die Qualität der operativen Umsetzung. Er koordiniert die bestehenden und lanciert neue Projekte. Er ist zuständig für Personalfragen und das Fundraising. Besondere Aufgaben kann er an einzelne Mitglieder oder Arbeitsgruppen delegieren.

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Vereins und konstituiert sich selbst. Er regelt die Zeichnungsberechtigung. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.

7. Rechnungsprüfung

Zwei Revisoren/innen prüfen die Jahresrechnung und die Buchführung des Vereins und erstatten dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung jährlich Bericht.

Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.

8. Statutenänderungen und Vereinsauflösung

Über Statutenänderungen und die Vereinsauflösung beschliesst die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.

Das bei einer Vereinsauflösung vorhandene Vereinsvermögen wird einer zielverwandten und steuerbefreiten Institution in der Schweiz zur Verfügung gestellt. Die Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Diese Statuten treten mit der Annahme durch die Mitgliederversammlung vom 1. Mai 2016 in Kraft.

 

Männedorf, den 10. April 2016

 

Der Präsident

Frank A. Wenzinger

 

Die Protokollführerin

Nicole Wenzinger

 

Mit Ihrer Anmeldung als Vereinsmitglied werden Ihnen die Statuten zugestellt.